Donnerstag, 3. September 2015

schuldsuche

heute wieder mal was gelernt. wie gehen behörden in beziehungskonflikten mit der schuldzuweisung um?

konkreter anlassfall: konflikt zwischen mann und frau, nicht verheiratet, ein kind, absolut getrennt lebend. der konflikt ist amtsanhängig (jugendamt und sozialamt)

wie weisen behörden schuld zu?

in einem konflikt zwischen vater und mutter bestehen drei schuldvarianten:
variante 1: der vater ist an allem schuld
variante 2: die mutter ist an allem schuld
variante 3: beide sind am konflikt in einem gewissen ausmass schuld

zu welchem ergebnis kommt nun die behörde?
bei variante 1 ist die schuld klar, der vater ist an allem schuld.
bei variante 2 und 3 werden die untaten der mutter so lange kleingeredet, bis der vater als allein schuldiger übrig bleibt.

was lernen wir nun daraus?

egal wer tatsächlich schuld ist, die schuld wird immer dem vater zugewiesen.

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